
Compliance
Sie sitzen in der ersten Reihe. Sie sehen, was nicht richtig läuft. Sie können das ändern!
Im Sinne einer offenen Unternehmenskultur legen wir in der Schwabe-Gruppe Wert auf Transparenz und Dialog. Natürlich können Sie auch weiterhin Fehlverhalten im persönlichen Austausch dem Compliance-Beauftragten ansprechen. Dies ist jederzeit möglich und wird vertraulich gehandhabt.
Es kann jedoch auch Gründe dafür geben, dass Ihnen dieser direkte Weg unangenehm ist. Oder Sie wollen grundsätzlich anonym bleiben. Dann ist uns selbstverständlich auch ein anonymer Hinweis willkommen. Hierfür möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, unsere zentralen Hinweisgeberplattformen zu nutzen.
Sie wollen uns einen Verstoss melden?
Die Schwabe-Gruppe nimmt jeden Verstoss ernst. Bitte seien Sie aber auch verantwortungsbewusst und geben Sie keine falschen oder verleumderischen Meldungen ab.
Was können Sie melden?
Wollen Sie uns auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich der Schwabe-Gruppe oder eines ihrer unmittelbaren Zulieferer nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinweisen, benutzen Sie bitte unser Beschwerdeverfahren nach LkSG.
Wollen Sie andere Verstösse nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gegen geltende Gesetze oder Verhaltensgrundsätze der Schwabe-Gruppe melden, die durch Mitarbeitende der Schwabe-Gruppe im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden, so verwenden Sie bitte unsere zentrale Hinweisgeberplattform.
Grundsatzerklärung zum LkSG
Seit dem 01.01.2024 unterliegt die Dr. Schwabe Holding SE & Co. KG dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ("LkSG"). Mit diesem Gesetz bekommt die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, die bei der Schwabe-Gruppe schon immer Grundlage geschäftlichen Handelns, in unserem Code of Conduct festgelegt sowie auch Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern ist, einen gesetzlichen Rahmen.
Gemäß §6 (2) LkSG ist die Dr. Schwabe Holding SE & Co. KG bzw. deren Geschäftsführung dazu verpflichtet, eine Grundsatzerklärung über ihre Menschen- und Umweltrechtsstrategie abzugeben. Diese gilt ebenso für alle Tochtergesellschaften, auf die die Dr. Schwabe Holding SE & Co. KG einen bestimmenden Einfluss ausübt. Den genauen Inhalt der vom Group Executive Team verabschiedeten Grundsatzerklärung können Sie hier nachlesen.